Donnerstag, April 25, 2024

  

Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung

Grundsätzliches zur Beitragsanpassung  

Keine Frage − jede Beitragserhöhung ist ärgerlich. Wir können das sehr gut nachvollziehen, denn Beitragsanpassungen sind auch von uns nicht gewünscht und unterliegen unserer höchsten unternehmerischen Aufmerksamkeit.

Dennoch sind wir − wie jeder private Krankenversicherer − gesetzlich dazu verpflichtet, einmal im Jahr die kalkulierten Leistungen pro Tarif und Personengruppe mit den erforderlichen Kosten zu vergleichen. Ergeben sich dabei relevante Abweichungen in Bezug auf die kalkulierten Leistungsausgaben, erfolgt – abhängig von der Zustimmung des mathematischen Treuhänders – eine Beitragsüberprüfung und ggf. eine notwendige Beitragsanpassung. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird hierüber informiert.

Ein Großteil der Beitragsanpassungen geht in die Alterungsrückstellungen

Zunächst sei ein Vergleich mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Hinblick auf die Beitragserhöhungen gestattet. Beitragssatzerhöhungen in der GKV haben meistens nichts mit der Ausweitung des staatlich verordneten Leistungskataloges zu tun, sondern dienen häufig dem Auffüllen der Beitragskassen.

Bei der Privaten Krankenversicherung (PKV) steigt dagegen mit jeder Beitragsanpassung (BAP) der Wert des versicherten Tarifes. Denn die Tarife der PKV tragen mit jeder Beitragserhöhung kontinuierlich dem medizinischen Fortschritt Rechnung und geben diesen an die Versichertengemeinschaft in der PKV weiter. Dabei fließt ein Großteil der Beitragsanpassungen in die sogenannten Alterungsrückstellungen. Diese finanzieren den mit zunehmenden Alter höheren Leistungsbedarf

Entstehung einer Beitragsanpassung

Steigende Preise und medizinischer Fortschritt

Jahr für Jahr steigen die Leistungsausgaben im Gesundheitswesen. So sind die Leistungsausgaben 2017 auf 2018 um 4,7 % gestiegen. Verantwortlich dafür sind steigende Preise für ärztliche Leistungen, Krankenhausbehandlungen und andere Gesundheitsprodukte. Hinzu kommen Preissteigerungen durch die allgemeine Inflation.
Das hat zur Folge, dass die höheren Aufwendungen für bessere, aber auch teurere Diagnose- und Therapieverfahren sich unmittelbar auf die Kosten im Gesundheitswesen auswirken.

Wurden Herz-Kreislauf-Erkrankungen früher mit Hilfe von Röntgenbildern untersucht, deren Untersuchungsergebnisse oft unpräzise waren, erlauben heute moderne Ultraschall- und Kernspin-Technologien (MRT) sehr genaue Diagnosen.

Die Diagnose- und Behandlungsmethoden haben sich enorm verbessert: Während ein Herzinfarkt früher oft tödlich verlief, sind die Überlebenschancen heute viel höher. Modernste Geräte erlauben einen genauen, strahlungsarmen Einblick in den Körper. Früher unerfüllbare Kinderwünsche werden wahr und Medikamente werden zunehmend maßgeschneidert.Höhere

Lebenserwartung erfordert höheren Vorsorgebedarf

Nicht zuletzt durch den medizinischen Fortschritt steigt die durchschnittliche Lebenserwartung. Mit zunehmendem Alter werden statistisch gesehen daher auch mehr Gesundheitsleistungen in Anspruch genommen.

Das hat Auswirkungen auf die Beitragskalkulation, weshalb die Entwicklung der durchschnittlichen Lebenserwartung per Gesetz jährlich überprüft wird. In diesem Zusammenhang wird eine „Sterbetafel“ veröffentlicht, mit der die tatsächlichen Sterbewahrscheinlichkeiten privat krankenversicherter Personen aufgezeigt werden. Bei größeren Veränderungen kann eine Anpassung der Versicherungsprämien ausgelöst werden.

Zunehmende Bestandstreue

„Vererbte“ Alterungsrückstellungen sind in der Tarifkalkulation eine ausschlaggebende Rechengröße. Einerseits trägt jeder zusätzliche Versicherte zur Stabilität eines Tarifs bei, andererseits vererbt jeder, der den Versicherer verlässt, seine Alterungsrückstellungen oder Teile seiner Alterungsrückstellungen der Versichertengemeinschaft seines Tarifes. Wenn weniger Kunden als einkalkuliert das Unternehmen verlassen, kann dies zu einem höheren Anpassungsbedarf der Tarife führen. Diese Veränderung wird in der Beitragsanpassung entsprechend berücksichtigt.

Der reale Wert des Selbstbehaltes (SB)

Viele Tarife in der privaten Krankenversicherung haben eine Selbstbeteiligung (SB). Der reale Wert des SB hat sich im Laufe der Jahre aufgrund der allgemeinen Inflation und der Verteuerung der Gesundheitsleistungen verringert. Auch das Verhältnis von SB und Monatsbeitrag (MB) hat sich verändert: Während der SB unverändert blieb, wurde der MB angepasst. Die Anpassung des SB stellt nun ein ausgewogeneres Verhältnis von SB und MB her.

Entstehung einer Beitragsanpassung

Da – wie bereits erwähnt – neue Entwicklungen aus der Vergangenheit heraus nicht immer bei der ursprünglichen Kalkulation statistisch berücksichtigt werden können, müssen Bei-träge regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden.

Aufgrund der sogenannten Beitragsanpassungsklausel darf eine Prämienänderung erst dann vorgenommen werden, wenn ein unabhängiger mathematischer Treuhänder der Prämienänderung zugestimmt hat.

Zum Treuhänder darf nur derjenige bestellt werden, der fachlich geeignet und vor allem vom jeweiligen Versicherungsunternehmen unabhängig ist. Er muss zudem über ausreichen-de Kenntnisse auf dem Gebiet der Prämienkalkulation in der Krankenversicherung verfügen.

Jeder Beitragsanpassung muss ein Treuhänder zustimmen

Der Treuhänder muss überprüfen, ob die Prämienänderung mit den dafür bestehenden Vorschriften im Einklang steht. Dazu sind ihm sämtliche für die Prüfung der Prämienänderung erforderlichen technischen Berechnungsgrundlagen sowie die hierfür notwendigen Nachweise und Daten vorzulegen.
In den technischen Berechnungsgrundlagen sind die Grundsätze für die Berechnung der Prämien und Alterungsrückstellungen sowie die verwendeten Rechnungsgrundlagen und mathematischen Formeln vollständig anzugeben.

Vorsicht beim Tarifwechsel

Ein Tarifwechsel hat viele Seiten

Gerade wenn es zu einer Beitragsanpassung kommt, haben viele Versicherte den Wunsch, durch Tarifumstellungen den Beitrag ihres Versicherungsschutzes zu senken. Jede Tarifumstellung sollte gut beraten und überlegt werden und nicht nur kurzfristigen finanziellen Interessen folgen. Wichtig ist bei der Entscheidung zur Tarifumstellung, dass der Versicherte die Auswirkungen kennt.

Neben den direkten Auswirkungen auf den Beitrag zieht ein Tarifwechsel noch weiteres nach sich

Oft wird die Beitragsersparnis durch einen Wechsel in leistungsschwächere Tarife „erkauft“. Der Wechsel zurück ist aber nur mit einer Gesundheitsprüfung möglich.
Der Wechsel aus der Bisex-Welt in die Unisex-Welt führt dazu, dass der Standardtarif im Alter nicht mehr gewählt werden kann. Ein Zurück in die Bisex-Welt ist nach einem Wechsel in die Unisex-Welt nicht mehr möglich.

Wechseln besonders viele „Gesunde“ aus einem Tarif-Kollektiv, ist das verbleibende Kollektiv im Durchschnitt „kränker“ als ursprünglich kalkuliert. Dieser Effekt erhöht die Leistungsausgaben zusätzlich und muss über das Instrument der Beitragsanpassung später ausgeglichen werden.

Wechseln besonders viele Frauen in die Unisex-Tarife, hat das zur Folge, dass der Geschlechtermix angepasst werden muss. Insbesondere der Fakt, dass Frauen im Durchschnitt länger leben als Männer und häufiger zum Arzt gehen, beeinflusst die Prämie ungünstig. Langfristig haben die Kunden der Unisex-Welt dann keinen wirtschaftlichen Vorteil mehr.

Neben den oben beschriebenen Folgen sind noch weitere Auswirkungen zu berücksichtigen, wenn ein leistungsschwächerer und somit günstigerer Tarif gewählt wird:
Leistungsschwächere Tarife bauen weniger tarifliche Alterungsrückstellungen auf.

- Es werden weniger zusätzliche Alterungsrückstellungen (ZAR) gebildet.

- Es fließen weniger Mittel in den gesetzlichen Zuschlag.

Es lohnt sich daher genau zu prüfen, ob der Tarifwechsel wirklich dauerhaft sinnvoll ist und die gewünschte Ersparnis nicht mit einem Wegfall wichtiger Leistungen verbunden ist – sprechen Sie darüber mit Ihrem Berater.