Donnerstag, Dezember 26, 2024

  

Alternative Heilbehandlung DBV

Information zur alternativen Heilbehandlung durch Ärzte oder Heilpraktiker

Wir möchten unseren Versicherten in jeder Lebensphase ein zuverlässiger Partner und aktiver Begleiter sein. Informieren Sie sich deswegen gleich hier darüber, welche Kosten wir übernehmen können, wenn Sie bei einem Arzt oder Heilpraktiker eine Therapie in Anspruch nehmen möchten, die zu den alternativen Heilbehandlungen zählt.

Die Methode sollte Schule gemacht haben

Je nach gewähltem Tarif erstatten wir Ihnen die Kosten ambulanter Behandlungen durch Ärzte oder Heilpraktiker für alle medizinisch notwendigen Heilbehandlungen wegen Krankheit oder Unfallfolgen. Dazu gehören Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Arzneimittel, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind.

Diese Besonderheiten sind zu beachten:

Bitte fragen Sie Ihren Therapeuten unbedingt, ob er bei Ihnen von der Schulmedizin überwiegend anerkannte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden anwenden möchte.

Ist das - teilweise oder insgesamt - nicht der Fall, erkundigen Sie sich bitte, ob sich die geplanten alternativen Methoden in der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt haben wie schulmedizinische Therapien. Ihr Therapeut ist hierüber in aller Regel informiert.

Informieren Sie sich bitte anhand der nachfolgenden Positivliste auch selbst über die Methoden und Krankheitsbilder, die diese Kriterien erfüllen.

Wir möchten natürlich nicht in die Therapiefreiheit eingreifen, doch bitte bedenken Sie: Wenn die Methode nicht in der Positivliste aufgeführt ist, können wir die Kosten für diese Behandlungen grundsätzlich nicht erstatten.

Selbstverständlich können Sie sich bei Unklarheiten möglichst schon vor Behandlungsbeginn mit uns in Verbindung setzen.

Wir helfen Ihnen gerne weiter: Telefon 0221 148-41012, Telefax 0221 148-41914 oder E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

So wissen Sie, in welchem Umfang eine Kostenbeteiligung erfolgt und ob ggf. eine Eigenbeteiligung - außer einer eventuellen tariflich vereinbarten - zu erwarten ist.

 

Erstattungsfähige Leistungen

Die Kosten alternativer Heilbehandlungen dürfen nicht höher liegen als die für vergleichbare Behandlungen in der Schulmedizin.

Bitten Sie Ihren Arzt oder Heilpraktiker um eine objektiv nachvollziehbare Befunderhebung als Grundlage für seine Diagnose und die Feststellung der medizinischen Notwendigkeit.

Das gewährleistet, dass die Therapie zielgerichtet und nicht zu umfangreich ist. Kosten, die entstehen, weil das medizinisch notwendige Maß überschritten wird, müssen Sie selbst tragen.

Wenn eine Injektionstherapie geplant ist, sollten Sie sich erkundigen, ob alternativ auch eine orale Medikamenten- einnahme möglich ist. Diese ist oft ebenso wirksam, aber wesentlich kostengünstiger, da hierbei keine Honorare für das Injizieren anfallen.

Übrigens ist eine gleichmäßig auf den Tag verteilte Medikamentenmenge mit möglichst konstantem Wirkstoff- spiegel oft besser für den Heilungsprozess als eine kurze, hohe Konzentration mit anschließendem wirkstofffreien Zeitraum bis zur nächsten Injektion

 

Wenn Sie Medikamente verordnet bekommen

Alle vom Arzt oder Heilpraktiker verordneten Medikamente müssen aus der Apotheke bezogen werden. Dies gilt auch für Injektionspräparate. Wir bitten Sie daher, uns die Rezepte mit dem Nachweis des Bezugs aus der Apotheke einzureichen.

 

Die Positivliste im Überblick

Wir erstatten Ihnen:

Akupunktur - mit Ausnahme von Ohr-, Elektro- oder Laserakupunktur, bis zu 12 Behandlungen bei folgenden Diagnosen:

Schmerztherapie

- Arthrosen
- Knie- und Rückenschmerzen
- Ischialgien
- Lumbalgien
 - Migräne
 -Myogelosen
- Narbenschmerzen
- Phantomschmerzen nach Amputation Polyarthritis
- Polymyalgien
- Spondylolisthesis
- Trigeminusneuralgie
- zur Schmerzausschaltung (Betäubung) als Ersatz zu herkömmlichen Anästhesien

Asthma bronchiale
Reizdarm (Irritables Colon)
Krebs (Karzinom) zur Schmerztherapie, während einer Chemotherapie oder als stärkende Maßnahme

Pollinosis, atopische/allergische Sinusitis

Sollen mehr als 12 Behandlungen durchgeführt werden, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung.

Akupunkt-Massage nach Penzel - zur Schmerztherapie sowie bei orthopädischen Erkrankungen bis zu 20 Sitzungen innerhalb von 12 Monaten

Chirotherapie und Chiropraktik

Eigenblutbehandlung - mit Ausnahme modifizierter Eigenblutbehandlungen, bis zu 12 Behandlungen bei folgenden Diagnosen:

- Chronisch wiederholt auftretende Infekte
- Allergien

Sollen mehr als 12 Behandlungen durchgeführt werden, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung.

Extrakorporale Stoßwellentherapie (ESWT), ausschließlich bei folgenden Diagnosen:

- Gallensteine
- Nierensteine
- Pankreassteine
- Speichelsteine

Bei Anwendung in der Orthopädie stellt die ESWT noch ein experimentelles Verfahren dar. Allerdings kann aufgrund der vorliegenden Studienlage bei folgenden Beschwerden eine Kostenbeteiligung erfolgen:

- Tendopathien (Erkrankungen von Sehnengewebe) im Bereich der Schulter, des Fußes, des Ellenbogens, des Sprunggelenks, des Knies oder der Hüfte
- Beeinträchtigung der Knochenheilung
- Durchblutungsstörungen im Bereich der Knochen (z. B. verzögerte Knochenbruchheilung, Stressfrakturen)

Die Leistungen sind hier auf 6 Anwendungen begrenzt.

Klassische Homöopathie

Hyperbare Sauerstoff-Therapie (HBO), bis zu 15 Anwendungen bei folgenden Indikationen:

- Caissonkrankheit (Taucherkrankheit, Dekompressionskrankheit)
- Tinnitus
- arterielle Gasembolie
- clostridiale Myonekrose (Gasbrand) Kohlenmonoxid-Vergiftung
- Rezidiv eines Neuroblastoms Stadium IV (Therapie unter stationären Bedingungen begleitend zur Radiojodtherapie)
- chronische Kieferosteomyelitis
- Diabetisches Fußsyndrom (DFS), Wagner-Stadium 2 bei entsprechendem Befund und Verlauf sowie ab Wagner-Stadium 3

Neuraltherapie nach Hunecke - bei ausreichender Qualifikation des Behandlers

Osteopathie, manuelle, osteoartikuläre und muskuläre Therapie (parietale Osteopathie) bei Gelenk- und/oder Wirbeldysfunktionen im Stütz- und Bewegungsapparat (aber keine viszerale und craniosakrale Osteopathie). Erstattungsfähig ist ausschließlich die parietale Osteopathie, da es nur hier Wirksamkeits- und Effektivitätsnachweise gibt.

Anthroposophische Arzneimittel (keine Nosoden, keine homöopathisch aufbereiteten Organpräparate)

Homöopathische Einzelmittel einschließlich Hochpotenzen und Kombinationsarzneimittel (keine Nosoden, keine homöopathisch aufbereiteten Organpräparate)

Phytopharmaka (Pflanzenheilkunde, Präparate mit Arzneimittelzulassung des BfArM, aber keine
Bach-Blütenpräparate, chinesische Arzneistoffe oder Kräutermischungen im Sinne der Ayurveda)

Hier nicht erwähnte Methoden und Arzneimittel

Ist die Ihnen vorgeschlagene Behandlung hier nicht erwähnt, so empfehlen wir Ihnen, vor Behandlungsbeginn eine Abstimmung mit unserem Leistungsbereich. Am besten reichen Sie einen detaillierten Behandlungsplan inklusive der voraussichtlichen Kosten ein. Informationen zur Methode oder zu den Arzneimitteln sind darüber hinaus hilfreich. Wir können dann, wie bei anderen Kostenvoranschlägen auch, vor Behandlungsbeginn Stellung nehmen.