Freitag, Dezember 13, 2024

  

Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV

Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV

Optimaler Schutz von Anfang an

An eine mögliche Dienstunfähigkeit denken die meisten Beamten erst kurz vor der Rente oder wenn sie bereits erkrankt sind. Dabei ist eine Absicherung vor allem zu Beginn der Beamtenlaufbahn besonders wichtig. Der Grund: Beamte auf Widerruf bzw. Probe erhalten meist im Falle einer Dienstunfähigkeit kein Ruhegehalt. Sie werden aus dem Dienst entlassen und erhalten gegebenenfalls eine geringe gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Dies betrifft Beamte, die weniger als fünf Jahre für ihren Dienstherrn tätig waren. Aber auch für Beamte auf Lebenszeit, die schon lange im Dienst sind, lohnt sich der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV, denn als Versicherer zahlen wir bei Dienstunfähigkeit zusätzlich zum Ruhegehalt (Mindestversorgung) eine monatliche Rente. So kann der bestehende Lebensstandard auch nach der Entlassung aus dem Dienst oder der Versetzung in den Ruhestand erhalten werden. Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV bietet Beamten und Beamtenanwärtern so Sicherheit von Anfang an bis ins Pensionsalter.

  Optimale VorsorgeBei Dienstunfähigkeit auf nichts verzichten
  Hoher Schutz – von Anfang anBei Dienstunfähigkeit auf nichts verzichten
  Stärker – von Anfang an Bei Dienstunfähigkeit auf nichts verzichten

Dienstunfähigkeit: Wenn Beamte plötzlich nicht mehr arbeiten können

Wenn Staatsdiener wie Lehrer, Polizisten, Mitarbeiter öffentlicher Ämter und Einrichtungen, Soldaten, Staatssekretäre oder andere Beamte aus gesundheitlichen Gründen langfristig nicht mehr ihren Beruf (Dienst) ausüben können, sind sie dienstunfähig. Dies kann durch eine physische oder psychische Erkrankung, aber auch durch Unfälle passieren und bedeutet meist einen tiefen Einschnitt in die berufliche und persönliche Lebensplanung. Denn: Die Dienstherren bieten nicht ausreichend oder nur eingeschränkten Schutz, wenn ein Beamter dienstunfähig wird. Finanzielle Einbußen sind für den Betroffenen nach der Versetzung in den Ruhestand die Folge – eine Versorgungslücke entsteht. Um diese Lücke zu schließen, empfiehlt sich der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung, die auch als Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bezeichnet wird. Durch die Versicherung erhalten Beamte, die als dienstunfähig eingestuft wurden, eine monatliche Rente. Deren Höhe wird bei Vertragsschluss festgelegt. Die Dienstunfähigkeitsversicherung von DBV enthält zudem eine echte Dienstunfähigkeitsklausel, die eine unkomplizierte Bereitstellung von Leistungen garantiert.

Die echte Dienstunfähigkeitsklausel sorgt für Sicherheit

Dank dieser Klausel, die in jedem Vertrag zur Dienstunfähigkeitsversicherung von DBV enthalten ist, kann der Anspruch auf die Leistung unkompliziert geltend gemacht werden. Eine Entlassung oder die Versetzung in den Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen ist ausreichend, um die Dienstunfähigkeit zu belegen und die vertraglich vereinbarte zusätzliche Rente zu beziehen. Ihr unschlagbarer Vorteil bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) mit echter Dienstunfähigkeitsklausel von DBV! Gern beraten wir Sie ausführlich zu den Vorteilen der Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte.

Die private DU-Versicherung, die zu Ihnen passt

Vereinbaren Sie einfach eine Beratung oder fordern Sie ein unverbindliches individuelles Angebot an! Sie erreichen uns telefonisch unter 0800 03 28 328 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz) oder unter 06151 33 93 42. sowie jederzeit über das Kontaktformular.

Neben einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte bieten wir unter anderem auch eine private Krankenversicherung für Beamte sowie weitere auf den öffentlichen Dienst zugeschnittene Versicherungen an. Gern beraten wir Sie zur DBV privaten Krankenversicherung und zu einem umfassenden Versicherungsschutz während allen Phasen Ihrer Beamtenlaufbahn.