Donnerstag, April 25, 2024

  

Alterungsrückstellung

Wozu dienen Alterungsrückstellungen

Der Beitrag für die private Krankenversicherung richtet sich nach dem Geschlecht außer bei Unisex-Tarifen), dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand bei Versicherungsbeginn. Für die im Alter steigenden Leistungen wird ein Teil des Beitrags als Vorsorge polster zurückgestellt - die sogenannte Alterungsrückstellung. Diese wird aus Beitragsteilen aufgebaut, die zu Beginn einer Versicherung zur Deckung der Versicherungsleistungen und Kosten nicht benötigt werden.

Der Anteil ergibt sich aus dem Kalkulationsverfahren. Reicht der Beitrag später planmäßig zur Deckung der Leistungsaufwendungen nicht mehr aus, wird die Rückstellung in dem Maße wieder aufgelöst, dass zusammen mit dem gezahlten Beitrag alle Aufwendungen weiter gedeckt werden können. Die Alterungsrückstellung ist also ein wesentlicher Bestandteil der Beitragsberechnung in der privaten Krankenversicherung.

Warum steigt der Beitrag trotz Alterungsrückstellungen?

Bei Abschluss des Vertrages wird der Monatsbeitrag festgelegt. Hierbei ist berücksichtigt, dass die versicherte Person - statistisch gesehen - in den ersten Versicherungsjahren eher kleine Leistungssummen, und mit zunehmendem Alter höhere Leistungssummen in Anspruch nimmt.

Die Alterungsrückstellungen bewirken, dass die Beiträge über die gesamte Vertragslaufzeit nicht durch das Älterwerden steigen.
Kostensteigerungen im Gesundheitswesen sind in den Alterungsrückstellungen jedoch nicht berücksichtigt und müssen daher mit Beitragsanpassungen aufgefangen werden.

Was bedeutet die zusätzliche Alterungsrückstellung?

Die Alterungsrückstellung legen wir verzinslich an. Die zusätzliche Alterungsrückstellung wird aus den Zinsgewinnen der Alterungsrückstellung gebildet. Durch die Kapitalanlage der Alterungsrückstellungen erzielen wir in der Regel Zinsgewinne, die über den einkalkulierten Zins hinausgehen. 90% dieser zusätzlichen Zinsgewinne werden in der sogenannten „Zusätzlichen Alterungsrückstellung" zur späteren Verwendung angesammelt.

Ab dem 1.1. des Jahres, in dem die versicherte Person 65 Jahre alt wird, wird die Alterungsrückstellung zur Limitierung von Beitragsanpassungen verwendet. Wenn zum 80. Lebensjahr noch etwas übrig ist, wird der Rest komplett zur Beitragssenkung verwendet.

Was geschieht mit den Alterungsrückstellungen bei einem Tarifwechsel?

Innerhalb eines Unternehmens bleibt bei einem Wechsel in Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz die erworbene Alterungsrückstellung vollständig erhalten. Hierzu zählt jedoch nicht die Umstellung von Voll- in Zusatzversicherung! Die tarifliche Alterungsrückstellung wird beitragsmindernd angerechnet. Das bedeutet, je nach Versicherungsdauer und Höhe der Alterungsrückstellung, kann sich ein deutlicher Beitragsvorteil gegenüber einem Neukunden desselben Eintrittsalters ergeben.

Was geschieht mit den Alterungsrückstellungen bei einem Wechsel der Privaten Krankenversicherung?

Das hängt davon ab, ob die Krankenversicherung nach der Alten Tarifwelt oder der Neuen Tarifwelt abgeschlossen wurde:

Alte Tarifwelt:
Hierzu zählen alle Verträge, die vor dem 01.01.2009 abgeschlossen wurden. Ein Übertragungswert entsteht bei diesen Verträgen nur in der Pflegepflichtversicherung. Die Alterungsrückstellungen in der Krankenversicherung sind nicht mitnahmefähig.

Neue Tarifwelt:
Hierzu zählen alle Verträge, die ab/nach dem 01.01.2009 abgeschlossen wurden. Ein Übertragungswert entsteht in der Pflegepflicht- und Krankenversicherung. In der Krankenversicherung entsteht ein Übertragungswert jedoch nur maximal in der Höhe, wie er bei Abschluss des Basistarifes entstanden wäre. Das bedeutet: Auch in der neuen Tarifwelt können Verluste bei den Alterungsrückstellungen entstehen.