EVK – ein erstklassiger Krankenversicherungsschutz für KVB Versicherte
Die Krankenzusatzversicherung EVK erstattet nach Vorleistung der KVB Ihre Arztrechnungen, Arznei- und Verbandmittel, Zahnersatz und stationäre Unterbringung im Krankenhaus im Zweibettzimmer und Behandlung durch den Chefarzt.
Ihre Vorteile im Überblick:
- Freie Wahl des Arztes, Facharztes, Zahnarztes und des Krankenhauses
- Direktabrechnung mit der KVB – Sie reichen Ihre Rechnungen nur an eine Stelle ein.
- Zahnbehandlung und Zahnersatz sind eingeschlossen