Die private Krankenversicherung der DBV ist speziell für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare entwickelt worden. Sie entscheiden selbst, welche Leistungen für Sie wichtig sind und bei Leistungsfreiheit erhalten Sie bis zu 6 Monatsbeiträge zurück.
Anspruch auf die PKV im Referendariat
Wenn Sie Ihr Referendariat antreten, werden Sie Beamtenanwärter und haben somit einen Anspruch auf die private Krankenversicherung im Referendariat und deren Vorzüge.
Mit dem Anfang dieser Ausbildung bei Ihrem Arbeitgeber sind Sie offiziell im öffentlichen Dienst tätig. Durch diese Ernennung zum “Beamten auf Widerruf” ändert sich in Sachen Krankenversicherung einiges grundlegend für Sie. Denn ab diesem Moment haben Sie einen Anspruch auf Beihilfe, das heißt auf die Übernahme eines Anteils der Kosten für Ihre Krankenversicherung durch den Arbeitgeber im öffentlichen Dienst. Der andere Teil wird von einer, auf Ihren Beihilfeanspruch zugeschnittenen, privaten Krankenversicherung im Referendariat abgesichert.
Die Vorteile einer privaten Krankenversicherung im Referendariat:
- herausragende Versicherungsleistungen
- Sie sind Privatpatient beim Arzt, Zahnarzt und auch im Krankenhaus
- wir erstatten Ihre Rechnungen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung (GOÄ/GOZ), gegebenenfalls auch darüber hinaus
- Kostenübernahme für professionelle Zahnreinigung
- bei Zahnersatz erhalten Sie bis zu 100% Erstattung
- leistungsstarker Beihilfeergänzungstarif für Sehhilfen, Heilpraktiker und Zahnersatzleistungen
- umfangreiche medizinische Dienstleistungen sind Ihnen vertraglich garantiert
- besonders günstige Beiträge für Beamte in Ausbildung
- bei einer Änderung des Beihilfeanspruchs passen wir den Versicherungsschutz bedarfsgerecht an - ohne neue Gesundheitsprüfung
- hohe Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit - klicken Sie hier für mehr Informationen
Die private Krankenversicherung der DBV sichert Ihnen nicht nur eine erstklassige Versorgung, sie rechnet sich auch finanziell für Sie – dank verschiedener Leistungspakte, die Sie individuell auf Ihren Beihilfebedarf abstimmen können.
Vision B – ein erstklassiger Krankenversicherungsschutz für Beihilfeberechtigte
Die Krankenvollversicherung Vision B erstattet nicht nur Krankheitskosten, sondern bietet darüber hinaus auch umfangreiche medizinische Dienstleistungen. Diese Services garantieren wir Ihnen als festen Bestandteil Ihres Versicherungsschutzes.
Ihre Vorteile im Überblick:
- Freie Wahl des Arztes, Facharztes, Zahnarztes und des Krankenhauses
- Heilpraktikerleistungen
- Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
- Mehr Flexibilität durch Umwandlungsoptionen
- Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
- Weltweiter Versicherungsschutz bei Auslandsreisen bis zu 6 Monaten
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- Vision B-U – die private Krankenversicherung für Beamte
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Vision B 50
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Vision B 30 |
Vision B 20 |
Behandlung bei Ärzten, Fachärzten und Heilpraktikern |
50%
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30% |
20% |
Psychotherapie (1) |
50%
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30% |
20% |
Arznei- und Verbandmittel |
50%
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30% |
20% |
Bis zu einem Rechnungsbetrag von EUR 1.000 sind 80% der Kosten erstattungsfähig
Maximaler Jahresselbstbehalt je nach Beihilfesatz: |
100 EUR
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60 EUR |
__(2) |
Heil- und Hilfsmittel, offener Hilfsmittelkatalog (Tarif 2013) wenn die DBV mit der Beschaffung beauftragt wurde, sonst sind nur 80% erstattungsfähig |
50%
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30% |
20% |
Sehhilfen
- ab dem 15. Lebensjahr bis zu einem max. Rechnungsbetrag innerhalb von 3 Jahren von
- bis zum 15. Lebensjahr bis zu einem max. Rechnungsbetrag pro Jahr von |
50% 300 EUR 100 EUR
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30% 300 EUR 100 EUR |
20% 300 EUR 100 EUR |
Regelleistung (Mehrbettzimmer ohne Privatarzt) |
50%
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30% |
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Einbettzimmer mit Privatarzt |
optional möglich
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optional möglich |
optional möglich |
Zweibettzimmer mit Privatarzt |
optional möglich |
optional möglich |
optional möglich |
Medizinisch notwendiger Krankentransport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus |
50% |
30% |
20% |
Medizinisch notwendiger Rücktransport aus dem Ausland |
50% |
30% |
20% |
Zahnbehandlung inkl. prophylaktischer Maßnahmen |
50% |
30% |
20% |
Kieferorthopädie (3) |
50% |
30% |
20% |
Zahnersatz (3) (bei Vorlage eines Heil- und Kostenplanes) |
50% |
30% |
20% |
Legende:
- Ab der 31. Sitzung werden 80%, ab der 61. Sitzung werden 70% der gesamten Leistungssätze erstattet (Tarifstand 2013)
- Der Selbstbehalt entfällt für Kinder und Jugendliche bis zum Ablauf des Kalenderjahres in dem sie das 20. Lebensjahr vollenden
- In den ersten 24 Monaten sind Aufwendungen bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.000 EUR, in den ersten 48 Monaten bis zu 2.000 EUR erstattungsfähig. Bei Unfällen entfällt die Staffelung bei zahnärztlicher Behandlung
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{rsform 17}